gutachten und

sanierung

Gutachter und Sachverständiger in Graz - Der objektive Berater an Ihrer Seite!

Als Steuerberater und Sachverständiger sind wir ein erfahrender und objektiver Berater an Ihrer Seite. Für viele verschiedene Einsatzgebiete verfügen wir über die weitreichende Expertise, die als Sachverständiger unbedingt nötig ist, damit ein objektives und gleichzeitig zuverlässiges Urteil gefällt werden kann. Gerne geben wir Ihnen im persönlichen Gespräch nähere Informationen.

Unser Leistungsangebot als Gutachter und Sachverständiger

Wir bieten Ihnen unsere Leistungen zielgerichtet und individuell an Ihren Bedarf angepasst an. Dazu zählen die Erstattung von Sachverständigengutachten auf den Gebieten des Buchführungs- und Bilanzwesens, des Abgabenrechts und auf jenen Gebieten, zu deren fachgerechter Beurteilung Kenntnisse des Rechnungswesens und der Betriebswirtschaftslehre erforderlich sind. Auch die Sanierungsberatung, insbesondere die Erstellung von Sanierungsgutachten, die Organisation von Sanierungsplänen, die Prüfung von Sanierungsplänen und die begleitende Kontrolle bei der Durchführung von Sanierungsplänen werden von der Mayer Steuerberatungs GmbH aus Graz zuverlässig durchgeführt.

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns in Graz

Gerne klären wir in einem persönlichen Gespräch die Details, wie wir Ihnen als Gutachter und Sachverständiger helfen können. Profitieren Sie von unserem Wissen und unserer weitreichenden Erfahrung als Steuerberater und Buchhalter. Die Mayer Steuerberatungs GmbH in Graz freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme und darauf, Sie als Sachverständiger unterstützen zu können.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.